Die gesetzlichen Anforderungen, die Bauprodukte in Bezug auf die Schadstoffkennzeichnung erfüllen müssen, reichen nicht aus, um eine gesunde Raumluft sicherzustellen. Besonders für Verbraucher ist es äußerst schwierig Emissionsquellen in Innenräumen zu vermeiden.
Heimwerker, die im Baumarkt selbst Bauprodukte und Farben auswählen, wissen in der Regel nicht, welche Chemikalien sie mit nach Hause nehmen. Gesundheitsbewusste Heimwerker können sich zurzeit nur an freiwilligen Siegeln orientieren. Allerdings werden sie von deren Vielzahl und Komplexität schnell überfordert. Selbst für Experten ist es eine Herausforderung, die Unterschiede in den Vergabegrundlagen und in der Prüfpraxis der Siegel zu durchschauen und die Qualität von Siegeln richtig zu bewerten.
Verbraucher, die Architekten und Handwerker beauftragen, überlassen diesen oft nicht nur die Planung bzw. die Ausführung, sondern auch die Produktauswahl. Sie wissen oft nicht, dass für sie nur ein Anspruch auf Information über die verwendeten Produkte besteht, wenn sie dies vorher vertraglich vereinbart haben.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt Verbrauchern daher, Handwerker und Architekten zu beauftragen, die mit dem schadstoffarmem Bauen vertraut sind, und die Verwendung schadstoffarmer und emissionsgeprüfter Produkte sowie die Aushändigung von Produktinformationen vertraglich zu vereinbaren. Zu diesem Zweck hat die Verbraucherzentrale NRW eine individuell anpassbare Musterleistungsbeschreibung erstellt, die zum Download auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW zur Verfügung steht.
Die Leistungsbeschreibung kann als Ergänzung zu Musterverträgen verwendet werden. Sie soll den bevorzugten Einsatz schadstoffarmer Produkte beim Bauen, Sanieren oder Renovieren sicherstellen und dem Auftraggeber eine Dokumentation der verwendeten Produkte ermöglichen. Die aufgeführten Siegel-, Material- und sonstigen Listen sind Empfehlungen der Verbraucherzentrale NRW. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können vom Auftraggeber den individuellen Anforderungen entsprechend geändert oder ergänzt werden.
Mehr zum Thema finden Sie in Band 7 der Schriftenreihe „Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft“.