Emissionen aus Holz und Holzwerkstoffen werden seit Jahren vehement diskutiert. Nun hat natureplus anlässlich der geplanten Neufassung seiner Vergaberichtlinie 5010 zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter mit unterschiedlichen Standpunkten zusammengebracht.
Grenzwerte für Emissionen aus Holz und Holzwerkstoffen in der Diskussion

Der Verein natureplus prüft auf Grundlage seiner Richtlinie 5010 Bauprodukte und vergibt, wenn die darin genannten Kriterien erfüllt sind, das natureplus-Label. Der von der unabhängigen Kriterienkommission des Vereins erarbeitete Vorschlag sieht eine Anhebung entscheidender Parameter für natürlicherweise aus dem Holz ausgasende Stoffe wie Terpene und Aldehyde vor. So soll unter anderem der zulässige Summenwert für flüchtige organische Verbindungen (TVOC) 1.000 Mikrogramm je Kubikmeter Raumluft (µg/m³) betragen. Bislang sind maximal 300 µg/m³ für die freiwillige Zertifizierung mit dem natureplus-Label vorgesehen.
Damit reagiert natureplus auf mehrere aktuelle wissenschaftliche Studien, die in holzeigenen Emissionen deutlich geringere Gesundheitsgefahren sehen als bisher angenommen. Trotzdem stehe natureplus nach wie vor für gesundheitliche Vorsorge, um Menschen in Gebäuden vor möglichen Gesundheitsschäden zu bewahren: „Neben bestimmten Einzelwerten ist hierfür der VOC-Summenwert nach wie vor ein handhabbarer und anerkannter Parameter“, plädierte Dipl.-Biologe Michael Köhler vom Bremer Umweltinstitut und Berichterstatter der Kriterienkommission für die grundsätzliche Beibehaltung der bisherigen Systematik.
Gefahrenabwehr versus gesundheitliche Vorsorge
In der Online-Anhörung zu den geplanten Änderungen mit mehr als 40 Teilnehmenden brachten zahlreiche Berufs- und Umweltverbände, Verbände der Holzindustrie und des Holzfertigbaus sowie Hersteller und Prüflabore ihre Stellungnahmen vor. Diese reichten von der grundsätzlichen Ablehnung produktspezifischer Prüfungen und des Parameters VOC bis zu Vorschlägen für eine vorsichtigere Anhebung der Grenzwerte.
Diskutiert wurde auch über das Prüfverfahren selbst. Dieses entspricht dem Schema des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Baustoffen (AgBB), welches auch Grundlage ist für die Empfehlungen des Umweltbundesamts und die vor Gericht umstrittenen Regelungen in den Landesbauordnungen entsprechend der Musterbauordnung (MVVTB). natureplus konnte hier den Unterschied zwischen staatlich notwendiger Gefahrenabwehr und gesundheitlicher Vorsorge aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse, wie sie das natureplus-Qualitätszeichen leistet, deutlich machen.
Neue Richtlinie erscheint voraussichtlich im März 2022
Tilmann Kramolisch, Geschäftsführer des natureplus e.V., zeigte sich gerade wegen der intensiv geführten Diskussion sehr zufrieden mit der Veranstaltung: „natureplus als gemeinnütziger, unabhängiger Verein mit klarem Fokus auf Ökologie, Nachhaltigkeit und Gesundheit bringt Akteure ins Gespräch, die ansonsten eher übereinander statt miteinander sprechen. Das geschieht transparent und seriös auf der Basis zeitgemäßer, wissenschaftlicher Erkenntnisse.“
Die natureplus-Kriterienkommission prüft nun die eingegangenen Einwände und Anregungen und wird die neue Richtlinie voraussichtlich im März 2022 vorstellen.
Den Bericht der Kommission zur Änderung der natureplus-Vergaberichtlinie RL5010, weitere Informationen zum Thema sowie zum Bewertungssystem von natureplus finden sich unter www.natureplus.org.