Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und dem Umweltbundesamt (UBA) im April 2020 die neue „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“ veröffentlicht. Diese Leitlinie richtet sich vorrangig an private Hausbesitzer, Heimwerker und Mieter, aber auch kleine Handwerksbetriebe. Sie spricht Empfehlungen aus für alle Arbeiten und Tätigkeiten, bei denen Asbest in einem Gebäude vermutet wird oder nachgewiesen wurde und bei denen Bauteile bearbeitet oder entfernt werden, die Asbest enthalten könnten.
Das Aufspüren und Beseitigen des krebserregenden Baustoffs Asbest stellt bei Renovierungen älterer Gebäude auch heute noch – 27 Jahre nach dem Asbestverbot – ein Problem für alle Beteiligten dar. In Gebäuden, die vor dem Asbestverbot von 1993 erbaut wurden bzw. deren Bau davor begonnen wurde, sollte vor Beginn von Renovierungsarbeiten eine Asbesterkundung vorgenommen werden: Welche Materialien wurden verbaut? Wann wurden die Materialien eingebaut, die bearbeitet oder entfernt werden sollen? Die neue Leitlinie soll Betroffenen eine Hilfestellung zur Asbesterkundung an die Hand geben. Sie beinhaltet Empfehlungen, hat aber keinen gesetzlich verbindlichen Charakter. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist allerdings darauf hin, dass Eigentümer oder Mieter, die die Leitlinie beachten, automatisch den bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und so sich und andere vor möglichen Gesundheitsschäden schützen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fordert in Ihrer Pressemitteilung zusätzlich zur Leitlinie weitergehende Informationen und eine aktive Unterstützung der Verbraucher, die meist nicht wissen oder nicht wissen können, ob oder wo in ihren Gebäuden asbesthaltige Baumaterialien verbaut wurden. Die Leitlinie müsse aktiv an Verbraucher herangetragen werden, außerdem seien eine Info-Hotline, Datenbanken mit seriösen Anbietern von Asbestanalysen, Sanierungs- und Entsorgungsarbeiten sowie rechtssichere Texbausteine für Gutachter-, Handwerker- und Sanierer-Verträge und Muster zur Dokumentation von Arbeiten am Gebäude hilfreich.
Die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“ kann auf der Webseite der BAuA heruntergeladen werden: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Kooperation/Asbesterkundung.html
Eine Zusammenstellung wichtiger Informtionen für Verbraucher rund um das Thema Asbest gibt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/umwelt-haushalt/wohnen/asbest-gefaehrlich-und-immer-noch-aktuell-48383